Scharlach ist eine durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit. Es gibt verschiedene Bakterienstämme, von denen jeder einzelne alle Scharlachsymptome hervorrufen kann. Da eine durchgemachte Scharlacherkrankung nur eine Immunität gegen bestimmte Stämme hinterlässt, kann es mehrfach zu Scharlachinfektionen kommen.
Die Übertragung des Scharlachs erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Neben der Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch eine Übertragung durch Scharlachbakterien auf Gegenstände (z. B. über in den Mund genommenes Spielzeug) möglich.
Beim Scharlach handelt es sich um eine eitrige Mandelentzündung, begleitet von einem typischen Hautausschlag.
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 4 (5) Tage. Zu Beginn der Erkrankung können Übelkeit, Erbrechen, Schüttelfrost, hohes Fieber und Halsschmerzen auftreten. Die Rachenmandeln sind gerötet und meist mit gelben Stippchen belegt. Der anfänglich weißliche Zungenbelag stößt sich innerhalb von 3 Tagen ab und hinterlässt eine himbeerartig aussehende Zunge. Das Gesicht ist meistens gerötet, wobei sich um den Mund herum ein blasses Munddreieck bildet. Es entwickelt sich ein feinfleckiger Ausschlag, der meist am Brustkorb beginnt und sich über den Stamm auf Arme und Beine ausbreitet. Zunehmend werden abgeschwächte Verläufe mit kaum merklichem Ausschlag beobachtet.
Komplikationen können durch das Bakterium selbst sowie durch allergische Reaktionen auf Stoffwechselprodukte der Bakterien ausgelöst werden.
Es kann zu Mittelohr- und Nasennebenhöhlenentzündungen, Lungenentzündungen, Abszessbildungen, Erbrechen und Schädigungen innerer Organe sowie rheumatischem Fieber kommen.
Zur Vermeidung von Komplikationen sollte daher bei jeder Scharlacherkrankung eine antibiotische Behandlung durchgeführt werden.
Erfolgt diese, ist ein Patient bereits 24 Stunden später nicht mehr infektiös.
Desinfektionsmaßnahmen oder prophylaktische Behandlungen (Ausnahme: früheres rheumatisches Fieber) und Abstrichuntersuchungen von Kontaktpersonen sind nicht erforderlich.
Wiederzulassung in Kindereinrichtungen und Schulen nach Krankheit:
Bei antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitszeichen ist ein Besuch der Einrichtung ab dem 2. Tag wieder möglich. Ohne Behandlung kann die Einrichtung hingegen erst nach Abklingen der Krankheitssymptome und frühestens nach drei Wochen besucht werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Gesundheitsamt