Informieren Sie bitte bis 8 Uhr per Mail das entsprechende Sekretariat:
5. und 6. Jahrgang feldbreite@kgs-rastede.eu
7. bis 13. Jahrgang wilhelmstrasse@kgs-rastede.eu
Gerne können Sie die Mail gleichzeitig auch an die Klassenlehrkräfte Ihrer Kinder schicken.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein eine Mail zu schreiben, dann informieren Sie die Sekretariate bitte telefonisch unter
Die untenstehen Regelungen gelten entsprechend auch für die Sek II (Klassen 11-13). Das Der Entschuldigungsbogen und die Belege sind entsprechend beim Tutor, einer Klassenlehrkraft und der Kurs- bzw. Fachlehrkraft vorzulegen
Das Fehlen des Kindes wird in jedem Fall im KGS-Planer unter der Rubrik Mitteilungen auf den Seiten Abwesenheit von den Eltern eingetragen und unterschrieben. Die Entschuldigung oder ein ärztlicher Beleg muss zeitnah nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs bei dem/der Klassenlehrer/in vorgelegt werden. Ggf. kann bei längerer Erkrankung ein ärztliches Attest angefordert werden.
Eine Entschuldigung bzw. ein ärztlicher Beleg ist Voraussetzung für das Nachschreiben einer Klassenarbeit bzw. Klausur. Dies muss innerhalb von einer Woche nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs erfolgen.
Die Nichtteilnahme am Sportunterricht muss im Entschuldigungsteil des KGS-Planers bei den Mitteilungen unter Nichtteilnahme am Sportunterricht eingetragen werden. Bei einer längeren Erkrankung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Grundsätzlich gilt, dass die vom Sportunterricht befreiten Schüler und Schülerinnen zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet sind und Ersatzleistungen gefordert werden können.
Sollte ein Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, wird dies VORAB im KGS-Planer unter Nichtteilnahme am Sportunterricht eingetragen. Schüler:innen, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, bringen Sportzeug (kurze Hose und T-Shirt) mit und kommen barfuß, bzw. in Badelatschen mit ins Schwimmbad.
Die Jahrgänge 11-13 haben keinen KGS Planer. Die oben stehenden Regelungen gelten entsprechend für den Entschuldigungsbogen.